PSA steht für "persönliche Schutzausrüstung". Die PSA-Kategorie 2 bezieht sich auf Ausrüstung, die komplexer ist und ein höheres Risiko birgt. Beispiele für PSA der Kategorie 2 sind Schutzhelme, Gehörschutz und Absturzsicherungen. In Europa müssen PSA der Kategorie 2 bestimmte, von der Europäischen Union festgelegte Sicherheitsnormen erfüllen, d. h. sie müssen so konzipiert und hergestellt sein, dass sie den Benutzer schützen, ohne ihm Schaden zuzufügen. Unternehmen, die PSA herstellen oder verkaufen, müssen nachweisen, dass sie diese Normen erfüllen. Außerdem müssen sie über ein Qualitätsmanagementsystem verfügen und sich regelmäßig von einer benannten Stelle überprüfen lassen.